Aktuell sind Insekten in aller Munde. Denn laut Erweiterungen der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel vom 24.  und 26.  Januar 2023 dürfen der Getreideschimmelkäfer und die Hausgrille künftig in diversen Lebensmitteln enthalten sein. Zu diesen Lebensmitteln zählen unter anderem Brot, Suppen, Pizza sowie Schokoladenerzeugnisse. Auch in Fleischersatzprodukten sind die beiden Insektenarten als Zutat zugelassen. 

Künftig solltest Du daher darauf achten, welche der Produkte, die Du für gewöhnlich kaufst, tierisches Eiweiß enthalten und daher nicht mehr als vegan zu bezeichnen sind. Wir von VeganStrom erklären Dir, was es mit der EU-Verordnung auf sich hat und woran Du erkennen kannst, dass Lebensmittel Insekten enthalten.

EU-Verordnung erlaubt Insekten in Lebensmitteln

Dass Insekten zu Lebensmitteln verarbeitet werden dürfen, ist nicht neu. Bereits seit 2021 ist es in der Europäischen Union erlaubt, Mehlwürmer, Läuse und Wanderheuschrecken Produkten beizumischen. Anfang des Jahres hat die Europäische Kommission zwei weitere Insektenarten, die Hausgrille bzw. das Heimchen, und den Getreideschimmelkäfer als neuartige Lebensmittel zugelassen. Hintergrund dessen ist, dass diese als nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Proteingehalt gelten und ihre Produktion als umweltfreundlich gilt.

Kennzeichnung insektenhaltiger Lebensmittel

Allerdings sind Insekten Tiere, die Leid und Schmerzen empfinden können. Sie zu töten und anschließend Produkten beizumischen, die eigentlich keine tierischen Bestandteile enthalten, ist mit einer veganen Lebensweise nicht zu vereinbaren. Außerdem sind wir auf Insekten als Lebensmittel nicht angewiesen, da es ausreichend pflanzliche, proteinreiche Alternativen gibt. Bisher gibt es zudem keine Haltungsvorschriften für Insekten, weswegen diese in Massenzucht gehalten werden.

Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen nach dem EU-Recht deklariert werden. Allerdings ist kein Label zur Kennzeichnung erforderlich, die Kerbtiere müssen lediglich in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste des jeweiligen Produkts mit ihrem deutschen sowie lateinischen Namen aufgeführt werden. Weiterhin muss erkennbar sein, in welcher Form sie verarbeitet wurden. Die Hausgrille wird künftig als „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ in der Zutatenliste erscheinen, wohingegen die Beimischung des Getreideschimmelkäfers mit der Kennzeichnung „getrocknete Larven von Alphitobius diapernius (Getreideschimmelkäfer)“ deklariert werden wird.

Als Veganer:in solltest Du daher zukünftig die Zutatenlisten der Produkte, die Du kaufst, beachten. Alle Produkte, die mit dem V-Label gekennzeichnet sind, sind jedoch garantiert insektenfrei. Im Folgenden erfährst Du, welche Lebensmittel künftig Insekten enthalten könnten.

 

Bei uns erfährst Du in welchen Lebensmitteln künftig Insekten enthalten sind.

In welchen Lebensmitteln sind Insekten erlaubt?

Insekten dürfen den verschiedensten Produkten beigemischt werden. Zu diesen zählen unter anderem Back- und Teigwaren, Getreideriegel, bierähnliche Getränke, Cracker, Brotstangen, Nudeln, Chips, Kartoffelerzeugnisse, Soßen, Suppen, Nüsse, Snacks auf Maismehlbasis, Fleischalternativen, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten sowie Schokoladenerzeugnisse und Pizza. Der Höchstanteil von Insekten im Produkt variiert dabei zwischen 5 und 40 Prozent. So ist in Brot und Brötchen beispielsweise ein Anteil von 30 Prozent Hausgrille erlaubt. Abgesehen davon, dass Lebensmittel, die Insekten enthalten, nicht vegan sind, sind sie als problematisch für Allergiker:innen einzustufen.

Insekten in Lebensmitteln: Auch für Allergiker:innen problematisch

Denn Menschen, die gegen Krusten- und Schalentiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch reagieren, zeigen häufig auch beim Verzehr von Insekten allergische Reaktionen. Laut aktuellen Untersuchungen der Verbraucherzentrale sind Produkte, die Insektenarten enthalten, jedoch häufig nur lückenhaft gekennzeichnet, enthalten also keine Hinweise auf mögliche allergische Reaktionen. Auch die Verwendungshinweise fehlen oft. So ist bei vielen Produkten, die Insekten enthalten, nicht angegeben, ob diese vor dem Verzehr erhitzt werden müssen, um potenzielle krankmachende Keime abzutöten. 

Diese Lebensmittel enthalten bereits Insekten

Viele Produkte enthielten durch die Verwendung des Farbstoffs Karmin oder von Schellack bereits vor der Erweiterung der EU-Verordnung Insekten.  So ist die Scharlachlaus in diversen Getränken, Süßwaren sowie Desserts enthalten. Aus toten Scharlachläusen wird der Farbstoff E120, das „rote Karmin“ gewonnen, mit dem die Produkte versetzt werden. Für nur 450 Gramm des Farbstoffs müssen über 70.000 der Insekten getötet werden.  

In Produkten wie Süßigkeiten, Schokolade, Nüssen, Kaffeebohnen und Kaugummi ist zudem Schellack enthalten, welcher aus den harzartigen Ausscheidungen von Lackschildläusen gewonnen wird. Häufig wird allerdings nicht nur das Harz verwendet, sondern es werden auch viele lebende Läuse im Produkt verarbeitet. Schellack wird in der Zutatenliste mit E904 gekennzeichnet. 

 

Bereits vor der Ergänzung der EU-Verordnung waren in einigen Lebensmitteln Insekten enthalten.

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Quellen:

 https://bit.ly/3JH4dWP

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