Grundversorgung

Was versteht man unter Grundversorgung?

Unter Grundversorgung wird die Lieferung von Energie durch den sogenannten Grundversorger an private Haushalte verstanden. Darunter fallen Strom und Gas. Auf diese Grundversorgung hat jeder Haushaltskunde Anspruch. Der Grundversorger ist verpflichtet, entsprechend der allgemeinen Bedingungen und Preise zu liefern. Andersherum hat aber der Kunde die Wahl, seinen Energieanbieter zu wechseln und sich beispielsweise für tier- und umweltfreundlichen Strom von Vegan Strom zu entscheiden.

Vegan Strom - mehr als Öko
Nachhaltig leben

Wir engagieren uns für die Energiewende und möchten den Sektor aktiv voranbringen. Daher setzen wir für unseren Ökostrom ausschließlich auf Erneuerbare Energien.

Tiere achten

Bei Photovoltaik, Gezeitenkraft und Geothermie kommen keine Tiere zu schaden. Wir möchten Ökosysteme und Lebensräume bewahren, denn alle Lebewesen verdienen unseren Respekt.

Weiter denken

Wir glauben an die Macht des Konsumenten. Mit bewussten Kaufentscheidungen kann jeder zu einer besseren Zukunft und dem Schutz des Planeten beitragen.

Sei dabei: jetzt Stromanbieter wechseln & veganen Strom wählen!

 

Gesetzliche Regelungen zur Grundversorgung

Seit dem Jahr 2006 gelten zwei Verordnungen, in denen die Grundversorgung und auch die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas geregelt ist. Die Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sind automatisch Teil des Grundversorgungsvertrages mit dem Haushaltskunden.

Grundversorger in einer Region ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das vor Ort die größte Zahl Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Welches Unternehmen dies ist, ermittelt der örtliche Netzbetreiber aller drei Jahre aufs Neue. Hier oder aber bei den Behörden kannst Du den Grundversorger abfragen. Eine Veröffentlichung der Informationen erfolgt auch im Internet.

 

Allgemeine Bedingungen und Preise

Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind in der StromGVV bzw. der GasGVV geregelt und automatisch Bestandteil des Versorgungsvertrags. Der Grundversorger ist nicht nur dazu verpflichtet, alle Bedingungen und Preise öffentlich in der Tageszeitung bzw. im Amtsblatt bekanntzugeben und auch auf seiner Webseite zu veröffentlichen, sondern auch alle Kunden zu diesen Bedingungen zu beliefern. Die Regelungen umfassen die Art und den Umfang der Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und des Kunden, die Abrechnung und die Kündigungsmodalitäten. Die festgelegten allgemeinen Preise setzten sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.

 

Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung

Die von StromGVV und GasGVV vorgegebenen allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung können und müssen teilweise durch ergänzende Bedingungen des Grundversorgers präzisiert werden. Hierunter fallen zum Beispiel Zahlungsweisen für fällige Forderungen, Mahnungen, Regelungen zum Ablesen und Übermitteln des Zählerstands, Kosten für eventuelle Zwischenablesungen sowie für Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung. Auch die ergänzenden Bedingungen müssen öffentlich bekanntgegeben werden.

Selbstverständlich muss der Grundversorger dem Kunden vor einem Vertragsabschluss die allgemeinen und die ergänzenden Bedingungen kostenlos aushändigen. Wer schon länger einen Vertrag hat, kann die Bedingungen ebenfalls kostenlos anfordern. Werden allgemeine bzw. ergänzende Bedingungen oder die Preise für die Grundversorgung geändert, so muss der Versorger diese mindestens sechs Wochen zuvor veröffentlichen und zusätzlich jedem Kunden per Brief mitteilen.

 

Wer beliefert mich nach einem Umzug, wenn ich noch keinen Vertrag habe?

Sobald Du in Deiner neuen Wohnung das Licht einschaltest oder die Gasheizung anmachst, entsteht automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger. Grundlage dafür ist das „konkludente“, also „schlüssige“ Verhalten: Du verbrauchst Strom und Gas, der Grundversorger muss Strom und Gas (zu den allgemeinen Bedingungen) liefern.

Möchtest Du diesen Grundversorgungsvertrag im Anschluss fortsetzen, musst Du dies dem Grundversorger spätestens beim Einzug schriftlich mitteilen. Daraufhin wird Dir der Vertragsabschluss schriftlich bestätigt. Möchtest Du aber aus Kostengründen oder aufgrund von ethischen Aspekten lieber zu einem anderen Strom- und/oder Gasanbieter wechseln, kannst Du diesen Vertrag problemlos innerhalb einer Frist von 14 Tagen kündigen: Schon ab dem nächsten Monat beziehst Du dann zum Beispiel tier-, umwelt- und klimafreundliche Energie von Vegan Strom.

100% Ökostromtarif, der Tiere schützt

100% Öko
In Kooperation
Tierwohl