Häufige Fragen (FAQ)

 

Wie viele Stromanbieter haben wir von VeganStrom das Ziel, den Ausbau Erneuerbarer Energien gezielt voranzutreiben. Wir forcieren die Energiewende und setzen uns so für eine nachhaltige Zukunft ein. Allerdings denken wir bei VeganStrom noch einen Schritt weiter. Neben Nachhaltigkeit ist für uns das Tierwohl von größter Bedeutung. Aufgrund dessen achten wir darauf, unseren Strom tierleidfrei, also vegan, zu produzieren.  

Wir nutzen Sonnenenergie, die durch Photovoltaik-Anlagen gewonnen wird, welche emissionsfrei arbeiten und keine Todesfallen für fliegende Tiere darstellen. Solarparks können überdies als Rückzugsraum für bedrohte Arten fungieren und verschrecken geräuschempfindliche Arten nicht. So gelingt es uns von VeganStrom, nachhaltige und umweltfreundliche Energie zu produzieren, ohne andere Lebewesen negativ zu beeinflussen.  

Hinter VeganStrom steht das Unternehmen GreenStone Energy GmbH aus Berlin. GreenStone Energy hat es sich zum Ziel gesetzt, Verantwortung zu übernehmen und den negativen Auswirkungen des Klimawandels gezielt entgegenzutreten. Aufgrund dessen setzt das Unternehmen ausschließlich auf umweltfreundlichen Ökostrom aus Erneuerbaren Energien, bei denen nachweislich keine Tiere zu Schaden kommen. 

GreenStone Energy setzt zur Umsetzung der Belieferung hochmoderne, firmeneigene Softwaretechnologien ein, um die Effizienz und Effektivität aller Prozesse zu steigern.

Ökostrom muss nicht zwangsläufig teuer sein. Im Vergleich zu den Grundversorgern ist das Preisniveau von Ökostromanbietern wie VeganStrom oftmals sogar günstiger. Darüber hinaus werden bei Atom- sowie Kohlestrom externe Kosten wie Umweltschäden oder Endlagerungskosten für Atommüll nicht im Preis berücksichtigt. Nichtdestotrotz muss die Gesellschaft einen Großteil dieser Kosten mittragen.  

Wenn man diese Kosten mit in den Preis für konventionellen Strom einrechnen würde, wäre dieser demnach deutlich höher als der von Ökostrom. Ein nachhaltiger und bewusster Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden, natürlichen Ressourcen ist maßgeblich für den Fortbestand unserer Gesellschaft und unseres Planeten.  

Wir von VeganStrom sind der Meinung, dass Umweltschutz nicht in Geldeinheiten messbar ist! 

Erneuerbare Energien umfassen auch Wind- und Wasserkraftwerke. Dort können durch die Windräder oder Turbinen Tiere getötet werden. Biomasse ist vielfach Strom aus Gülle, die insbesondere in der Massentierhaltung entsteht. Wir verwenden Strom aus Solarkraftwerken und weisen dies mit Herkunftsnachweisen nach. Unser Strom ist demnach tierleidfrei. 

Nachts wird zwar kein Solarstrom erzeugt, aber wir kaufen bilanziell betrachtet so viel Ökostrom ein, dass es mengenmäßig dem gesamten (Tag & Nacht) gelieferten Strom entspricht. Wir garantieren, dass es sich nur um Ökostrom, genauer um Solarenergie handelt, da diese die tierfreundlichste Energiequelle ist. Nachweisen können wir das mit Herkunftsnachweisen, die wir beim Umweltbundesamt führen und entwerten. Dieser Prozess wird vom Umweltbundesamt überwacht.

Mit nur wenigen unkomplizierten Schritten kannst Du bei uns einfach eine Online-Anmeldung vornehmen: 

  1. Wähle auf unserer Webseite den für dich passenden Tarif aus.  
  1. Gib in dem Bestellformular, was sich nun öffnet Deine Daten ein. Achte besonders darauf, dass Du die Nummer Deines Stromzählers angibst. Du findest diese auf dem Gerät oder in Deiner letzten Rechnung. 
  1. Klicke im Formular an, ob wir für Dich Deinen alten Stromanbieter kündigen sollen.  
  1. Schicke das Formular ab. Der Eingang des Formulars wird Dir durch eine automatische E-Mail bestätigt. Allerdings ist der Vertragsabschluss damit noch nicht erfolgt. 
  1. Unser Kundendienst schickt dir nun eine Mail mit einer ausführlichen Bestätigung und den Vertragskonditionen zu. Diese beinhaltet auch den Kündigungsnachweis des alten Anbieters und alle vereinbarten Laufzeiten sowie den Lieferbeginn. 
  1. Die Bestellung ist nun abgeschlossen. 

Als Privatkunde hast Du die Wahl zwischen drei verschiedenen Stromtarifen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Mindestlaufzeit, der Preisgarantie sowie dem monatlichen Preis. Alle Tarife bieten dir 100% Ökostrom der Tiere schützt.

  • Tarif VeganStrom Clever: Dieser Tarif ist für Dich am sichersten und unsere Kundenempfehlung. Der günstigste Preis wird Dir für 24 Monate garantiert, die Mindestvertragslaufzeit beträgt ebenfalls 24 Monate.
  • Tarif VeganStrom Classic: Die Laufzeit liegt bei 12 Monaten. Die Preisgarantie entspricht ebenfalls 12 Monate.  
  • Tarif VeganStrom Basic: Die Laufzeit liegt bei drei Monaten. Die Preisgarantie entspricht ebenfalls 3 Monate.

Für unseren Gewerbestrom stehen gesonderte Tarife zur Verfügung. 

In Vergleichsportalen wird der Bonus bereits im monatlichen Beitrag einberechnet. Der Bonus wird aber gemäß unseren Bedingungen erst mit der Jahresabrechnung verrechnet, so dass der Abschlag ggf. höher ausfallen kann. Ferner kann es zu einer Abweichung kommen, wenn der Verteilnetzbetreiber uns mitteilt, dass Dein Verbrauch im letzten Jahr deutlich höher war, als Du angegeben hast.  

Um in Deinem Interesse zu vermeiden, dass Du mit der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung leisten musst, passen wir den Abschlag entsprechend an. Alle Zahlungen werden in der Abrechnung berücksichtigt. Wenn Du uns zu viel Abschlag überwiesen hast, bekommst Du dies selbstverständlich zurückerstattet und kannst mit diesem Geld etwas Schönes machen, wie es zu spenden. 

Als Gewerbestrom bzw. Industriestrom wird die Stromversorgung von Unternehmen bezeichnet. Diese haben in der Regel einen höheren Verbrauch und unterscheiden sich auch im Verbrauchsverhalten. Privat- oder Hausstrom ist der Stromverbrauch von Privatpersonen und Haushalten.  

Weitere wichtige Unterschiede erklären wir von VeganStrom Dir im Folgenden: 

  • Verbrauch und Konditionen: Der wichtigste Unterschied zwischen Gewerbe- und Hausstrom ist die abgenommene Menge. Der Durchschnittsverbrauch von Privathaushalten liegt zwischen 2.000 und 6.000 kWh, der von Unternehmen ist selbstverständlich höher und kann bei größeren Betrieben sogar 10.000.000 kWh betragen.  
  • Preiszusammensetzung: Die Preiszusammensetzung von Gewerbe- und Hausstrom ähnelt sich grundsätzlich. Nichtsdestotrotz gibt es im Bereich der Netzentgelte sowie Umlagen und Steuern für Unternehmen Sonderregelungen. Aufgrund dessen betragen Steuern und Umlagen statt 48% teilweise nur 15-30%. Beachte bitte, dass sich diese Prozentsätze durch Preisveränderungen und Veränderungen der Höhe der Umlagen verändern können. 
  • Verbrauchsmessung und Abrechnung: Privatkunden und kleine Unternehmen zahlen eine monatliche Vorauszahlung (Abschlag), die auf der Grundlage ihrer letzten Jahresabrechnung ermittelt wurde. Bei der nächsten Jahresabrechnung werden die geleisteten Zahlungen (Abschlagszahlungen) dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Bei größeren Unternehmen wird eine registrierte Leistungsmessung (RLM) vorgenommen, bei der die Kundenverbrauchsdaten automatisch im 15-Minuten-Takt an den Verteilungsnetzbetreiber übermittelt werden. Diese Messdaten dienen dann zur Ermittlung des monatlichen Verbrauchs.  

Für Verträge, die nach dem 1.3.2022 abgeschlossen wurden, gilt: Der von Dir bei VeganStrom abgeschlossene Vertrag ist an die im Auftrag angegebene Erstlaufzeit gebunden. Diese entspricht der Preisgarantie. Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. 

Für Verträge, die vor dem 1.3.2022 abgeschlossen worden, gilt: Der von Dir bei VeganStrom abgeschlossene Vertrag ist an die im Auftrag angegebene Erstlaufzeit gebunden. Diese entspricht der Preisgarantie. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht zum Ende einer Laufzeit gekündigt wird.  

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kündigung schriftlich (E-Mail [vertragsende@veganstrom.com], Brief oder Fax) erfolgen muss.  

Durch die Freunde-werben-Freunde Aktion kannst du ganz einfach Deine Stromrechnung reduzieren. Für jede Person, die aufgrund Deiner Empfehlung den Stromtarif Clever abschließt, profitierst Du und Dein:e Freund:in von jeweils 25 Euro Rabatt auf eure nächste Stromrechnung. Das geht ganz einfach über unser Kundenportal. Dort füllst Du ein Formular aus. Sobald deine Freund:innen einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, werden jedem von euch die 25 Euro gut geschrieben.  

Hier gelangst Du zum Kundenportal: https://www.portal.veganstrom.com (Verlinkung) 

Weitere Fragen zur Freunde-werben-Freunde Aktion werden Dir in der Kategorie Freunde-werben-Freunde beantwortet.   

Die Kilowattstunde (kWh) ist eine Energieeinheit und wird als Maß für elektrische Energie verwendet. Die Energie, welche ein elektrisches Gerät mit einer Leistung von 1.000 Watt innerhalb einer Stunde verbraucht, wird als Kilowattstunde bezeichnet.  

Der durchschnittliche Stromverbrauch bzw. Jahresverbrauch an Strom eines Haushalts ist davon abhängig, wie viele Personen im Haushalt leben und wie groß die Wohnfläche ist. Zudem spielen das Konsumverhalten dieser Personen sowie Anzahl und Alter der vorhandenen technischen Geräte eine große Rolle. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird über den Zeitraum von einem Jahr berechnet. Ein Zwei-Personen-Haushalt in Deutschland benötigt rund 2.000 kWh pro Jahr, ein Drei-Personen-Haushalt ca. 2.900 bis 3.900 kWh und ein 5-Personen-Haushalt ungefähr 5.000 kWh.  

Du kannst Deinen eigenen Stromverbrauch am Stromzähler ablesen. Dieser befindet sich meist im Flur oder im Keller eines Hauses. Notiere Dir Deinen Zählerstand und lies dann monatlich den neuen Wert ab. So kannst du Deinen monatlichen Verbrauch erkennen und ganz einfach Deinen Jahresverbrauch errechnen. Natürlich kannst Du Deinen durchschnittlichen Stromverbrauch auch Deiner Stromrechnung entnehmen.  

Ein Stromausfall kann verschiedene Ursachen haben. Um dem Stromausfall auf den Grund zu gehen, solltest du am besten wie folgt vorgehen: 

Zuerst solltest Du überprüfen, ob auch Deine Nachbarn keinen Strom haben. Am besten Du wirfst einen Blick aus dem Fenster. Ist dies der Fall, solltest Du sicherheitshalber die Stecker aller Elektrogeräte herausziehen. Dann solltest Du erstmal abwarten. Wenn der Stromausfall länger als 10 Minuten andauert, kannst Du den örtlichen Verteilnetzbetreiber kontaktieren. Als Stromanbieter können wir leider nicht überprüfen, wo das Problem liegt, da der Netzbetreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig ist.  

Falls Deine Nachbarn Strom haben, solltest Du Deinen Sicherungskasten suchen und dort alle Sicherungen überprüfen. Möglicherweise ist der FI-Schutzschalter herausgeflogen, was durch ein beschädigtes Elektrogerät ausgelöst werden kann. Falls ein Schalter nach unten gerichtet ist, kannst Du diesen wieder nach oben schieben. Hast du noch immer keinen Strom, kontaktiere am besten Deine Hausverwaltung oder einen Elektriker.  

Derzeit ist es uns leider noch nicht möglich, eine Wärmepumpe oder ein Nachtspeichergerät mit veganem Strom zu versorgen. Wenn Dein Haushaltszähler vom Zähler, der die Wärmepumpe oder den Nachtspeicher misst, getrennt ist, können wir Deinen normalen Haushaltsstrom mit veganer Energie versorgen. Es ist wichtig, dass beide Zähler voneinander getrennt sind, da wir derzeit nur den Haushaltsstrom separat berechnen können.

Wir von VeganStrom freuen uns, Dich als Neukunden bzw. Neukundin begrüßen zu dürfen! Um Deinen Stromanbieter zu wechseln, wählst Du auf unserer Webseite einen Tarif und füllst anschließend ein Formular aus. Du erhältst von uns eine Anmeldebestätigung sowie die AGBs.  

Die Kündigung bei deinem vorherigen Anbieter können wir für Dich übernehmen, sofern Du bei einer Verbrauchsstelle bist, die wir beliefern. Zudem melden wir Dich beim Netzbetreiber an. Sobald wir vom Vorversorger eine Kündigungsbestätigung und vom Netzbetreiber eine Anmeldebestätigung erhalten haben, senden wir dir ein Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen rund um Deinen Stromvertrag bei VeganStrom zu. 

Die Dauer des Stromanbieter-Wechsels ist in erster Linie abhängig von den Kündigungsfristen Deines vorherigen Energieversorgers. Seit April 2012 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz einen maximalen Zeitraum von drei Wochen vor. (Link dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/start.html) Wenn alles glatt läuft, geht der Wechsel zu Vegan Strom aber häufig schneller über die Bühne. Wichtig für uns ist vor allem, dass Du alle für uns relevanten Daten vollständig angibst. So vermeiden wir Rückfragen und zeitliche Verschiebungen. 

Es gibt zwei Möglichkeiten:  

  1. Du kannst den Versorgungsvertrag mit Deinem alten Stromanbieter selbst kündigen. Hierfür können unterschiedliche Fristen gelten, je nachdem, um was für einen Vertrag es sich handelt. Bei der Grundversorgung sind dies gemäß Grundversorgungsordnung zwei Wochen, bei unabhängigen Anbietern bis zu drei Monaten. Außerdem kommt es darauf an, ob Du einen Vertrag mit Mindestlaufzeit hattest. Die für Dich geltende Kündigungsfrist steht in Deinem bisherigen Stromversorgungvertrag. 
  1. Die andere Möglichkeit ist, die Formalitäten des Wechsels einfach uns zu überlassen: Wir übernehmen für Dich die Kündigung und allen Papierkram, und Du brauchst Dich um nichts weiter zu kümmern. 

Für die Kündigung Deines alten Stromanbieters reicht ein formloses Schreiben, in dem jedoch einige Angaben enthalten sein müssen: Name, Anschrift, Kunden- und Stromzählernummer, Kündigungsabsicht und Zeitpunkt (mindestens ein allgemeiner Satz wie: „Hiermit kündige ich meinen bestehenden Stromvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“), Ort, Datum und Unterschrift.  

Sinnvoll ist eine Bitte um Bestätigung der Kündigung. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, solltest Du darauf verweisen und den Grund nennen, wie beispielsweise „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum TT.MM.JJ“. 

Unter bestimmten Umständen steht Strom-Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das ist bei einer Preiserhöhung der Fall, unter Umständen aber auch bei einem Umzug. Bei einer Preiserhöhung muss der Anbieter den Kunden vier Wochen vorher schriftlich informieren, und der Kunde hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht kannst nur Du als Kunde ausüben, wir können das für Dich leider nicht übernehmen. 

Am besten Du schaust nach, ob die E-Mails, die wir Dir zugesendet haben, eventuell in Deinem Spamordner gelandet sind. Findest Du die E-Mails dort vor, klicke auf “den Absender als vertrauenswürdig einstufen”.  

Falls dies Dein Problem nicht löst, kontaktiere uns gerne über service@veganstrom.com

Dies ist selbstverständlich möglich. Für kleinere Unternehmen bietet VeganStrom Gewerbestrom an. Großkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh pro Jahr benötigen eine speziell auf sie zugeschnittene Energiebelieferung. Aufgrund dessen bieten wir zusätzlich zum Gewerbe- auch Industriestrom an. Falls euer jahresverbrauch 100.000 kWh überschreitet, schreibt uns bitte eine separate Anfrage an service@veganstrom.com. 

Natürlich beliefert VeganStrom auch Deinen Verein. Vereine können unsere Gewerbestrom-Tarife nutzen, sofern ihr Verbrauch unter 100.000 kWh pro Jahr liegt.  

Wenn es an der Zeit ist, den Zählerstand abzulesen, werden wir oder der Netzbetreiber Dich informieren.  

Deinen Stromzähler findest Du meist im Keller oder im Hausflur, manchmal auch direkt in der Wohnung. Hast Du das Gerät gefunden, sind für uns zwei Informationen wichtig: der Zählerstand, also Dein Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh), und die Zählernummer, also die Nummer Deiner persönlichen Verbrauchsstelle. Diese findest Du übrigens auch auf einer alten Stromrechnung. 

  • Bei einem Drehstromzähler findest Du Deine Zählernummer ober- oder unterhalb der integrierten Drehscheibe. Das Rollenzählwerk mit einer Zahlenkombination gibt Deinen aktuellen Zählerstand an. Bitte teile uns diesen Wert (ohne Nachkommastellen) mit.  
  • Einige Drehstromzähler sind mit zwei Rollenzählwerken ausgestattet (HT für Hochtarif, NT für Niedertarif). Bitte teile uns hier beide Zahlen bis zur Kommastelle mit.  
  • In einigen Häusern sind bereits sogenannte „Smart Meter“, also digitale Stromzähler verbaut. Das Ablesen ist auch hier ganz einfach: Die Zählernummer findest Du häufig in der Nähe des aufgedruckten Barcodes, den Zählerstand erfährst Du, indem Du Dir per Knopfdruck die Daten für „Bezug Gesamt“ (1.8.0) anzeigen lässt. 
  • Falls Du beim Stromzähler ablesen Probleme hast, kannst Du auch ein Foto Deines Stromzählers im Kundenportal hochladen. 

Ein Neukundenbonus stellt eine einmalige Wechselprämie dar und wird nur bei Verträgen für Neukunden gewährt. Schließt Du einen Vertrag ab, wird der Bonus mit Deiner Jahresendabrechnung verrechnet – auch wenn Du Deinen Vertrag nach 12 Monaten kündigst. Er entfällt jedoch, wenn Du das Vertragsverhältnis vor Ablauf der 12 Belieferungsmonate beendest oder Du in den letzten 6 Monaten vor der Beauftragung an der gleichen Verbrauchsstelle bereits von uns beliefert wurdest.

Die Ermittlung des Bonus erfolgt auf Grundlage unterschiedlicher Berechnungsmodelle: Entweder wird ein fixer Betrag festgelegt oder der Bonus wird prozentual auf Basis Deines tatsächlichen Verbrauchs berechnet.

Bei unserem Tarif VeganStrom Classic wird der Neukundenbonus prozentual zu den Gesamtkosten berechnet. Diese ergeben sich aus dem gültigen Arbeitspreis (Brutto) sowie dem Grundpreis (Netto). Jeder Neukundenbonus, egal ob fix oder prozentual, wird mit Deiner Jahresendabrechnung verrechnet.

Eine Unterbrechung der Stromversorgung bei einem Anbieterwechsel ist ausgeschlossen. Falls der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann, was normalerweise nicht der Fall ist, übernimmt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger die Belieferung. Dies ist gesetzlich festgelegt.  

Ziehst Du in eine neue Wohnung und möchtest nachhaltige, tierleidfreie Energie von Vegan Strom beziehen, nutzt Du einfach den Tarifrechner. Im Anschluss wählst Du das passende Tarifpaket und füllst das Anmelde-Formular mit Deinen Daten aus. Folgende Angaben sind für uns wichtig: 

  • Name,  
  • Geburtsdatum,  
  • Telefonnummer, 
  • Adresse,  
  • Bankverbindung,  
  • Zählernummer,  
  • aktueller Zählerstand,  
  • Deine Bankverbindung  
  • sowie der jährliche Stromverbrauch. 

Ist Dein Antrag bei uns eingegangen, beginnen wir zeitnah mit der Bearbeitung. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Am besten schließt Du den Vertrag also schon ab, bevor Du in die neue Wohnung ziehst.  

Bist Du bereits eingezogen, kannst Du dich entsprechend der GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität der Bundesnetzagentur) noch bis zu sechs Wochen rückwirkend bei uns anmelden. Andernfalls tritt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in Kraft. 

Kontaktiere uns am besten spätestens sechs Wochen vor Deinem Auszug und beachte die in Deinem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist. Deine Abmeldung muss in Schriftform erfolgen, also beispielsweise per Brief, E-Mail oder Fax. Nenne uns bitte in dem Schreiben das genaue Datum des Auszugs sowie Deine Kundenummer und teile uns außerdem die Zählernummer und den Zählerstand mit. Hierfür reicht es, wenn Du ein Foto vom Stromzähler machst und dieses in unserem Portal hochlädst. Nachdem uns Deine Abmeldung erreicht hat, senden wir Dir eine Bestätigung zu. Ganz wichtig: Gib bitte Deine neue Anschrift an. 

Steht bei Dir ein Umzug an, kannst Du selbstverständlich auch in Deiner neuen Wohnung nachhaltige, tierleidfreie Energie von Vegan Strom beziehen. Setze Dich am besten spätestens sechs Wochen vor dem Auszug aus Deiner alten Wohnung mit uns in Verbindung und teile uns Deine Kundennummer, das exakte Auszugsdatum, die Zählernummer und den Zählerstand mit. Dazu reicht es, wenn Du ein Foto von deinem Stromzähler machst und uns dieses per Mail zusendest. 

Darüber hinaus benötigen wir ebenfalls das Einzugsdatum für die neue Wohnung sowie Deine neue Zählernummer und den entsprechenden Zählerstand. Die Informationen kannst Du uns schriftlich zukommen lassen (also per Brief, E-Mail bzw. Fax) oder das entsprechende Formular auf der Website von Vegan Strom nutzen. Ist alles Erforderliche bei uns eingegangen, erhältst Du von uns ein Schreiben, in dem wir Deinen Umzug bestätigen. Die Ummeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir für Dich.  

Beim Umzug steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Um das zu nutzen, musst Du uns Deine neue Anschrift mitteilen. Ohne Mitteilung bleibt der alte Vertrag weiter gültig und Du musst für diesen bezahlen, auch wenn schon ein neuer Mieter eingezogen ist. Denn wir können ja nichts von Deinem Auszug wissen.  

Den Preis/Vertrag kannst Du mitnehmen, wenn für Deine neue Wohnung der gleiche Preis verfügbar ist. Das klärt der Kundenservice für Dich. Ist der gleiche Preis verfügbar, hast Du kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn, eine Belieferung Deiner neuen Wohnung ist nicht möglich, weil Du z.B. zu Deinem/r Partner:in in die Wohnung ziehst.

Auf Deiner Rechnung siehst Du zwei unterschiedliche Positionen, den Grundpreis und den Arbeitspreis.  

  • Grundpreis: Dies ist der Betrag, der monatlich für Deinen Stromanschluss berechnet wird. Das schließt verschiedene Leistungen mit ein, unter anderem die Kosten, die aufgrund der Netznutzung entstehen, den Betrieb der Messstelle (also Deines Stromzählers) und gegebenenfalls das Ablesen des Zählers durch den Betreiber der Messstelle. 
  • Arbeitspreis: Der Arbeitspreis wiederum ist der Betrag, der pro Kilowattstunde Strom fällig wird. Diese Position zeigt also an, wie viel Strom Du nutzt und wird deshalb auch als Verbrauchspreis bezeichnet. 

Vegan Strom bietet dir eine (eingeschränkte) Preisgarantie. Damit ist dein Strompreis für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 24 Monate, abgesichert. Dies bedeutet, dass Turbulenzen an den Märkten Dich nicht betreffen. Du bist also abgesichert.  

Wenn der Staat allerdings Umlagen, Steuern oder Abgaben erhöht, müssen wir diese an unsere Kund:innen weitergeben. Unsere Preise sind so hart kalkuliert, dass wir uns gegen solche Preisanstiege leider auch nicht absichern können.  Grundsätzlich gilt: Je länger die Preisgarantie umso länger Deine Preisstabilität! 

Wenn die Preisgarantiezeit abgelaufen ist, läuft der Vertrag ganz normal weiter, Du musst also nichts unternehmen. Falls es erforderlich wird, wird VeganStrom die Preise danach anpassen und Dich darüber mit einer Frist von 4 Wochen informieren. Dir steht dann im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.  

Wir begrenzen die Preisgarantie immer auf einen bestimmten, überschaubaren Zeitraum, um Dir günstige Preise anbieten zu können. Eine längere Preisgarantie ist immer teurer und wird für Dich irgendwann unwirtschaftlich. 

Beziehst Du Energie vom Grundversorger, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen. Anders sieht es aus, wenn Du Dich für einen Sondertarif, einen Vertrag mit Mindestlaufzeit oder einen alternativen Anbieter entschieden hast. Dann kann der Kündigungszeitraum deutlich länger sein.  

Sonderkündigungsrecht: Erhöht Dein früherer Energieanbieter die Preise, eröffnet Dir das die Möglichkeit, schnell zu Vegan Strom zu wechseln. Denn bei einer Strompreiserhöhung besteht ein Sonderkündigungs-recht – Deinen Stromvertrag kannst Du deshalb unabhängig von den sonst gültigen Fristen auflösen. Diese Regelung ist im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt. Es gelten in der Regel sehr kurze Fristen. 

So kannst du Deinen Vertrag kündigen: Möchtest Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sende Deinem bisherigen Anbieter einfach Deine Kündigung in Textform. Das kann beispielsweise ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail sein. Wichtig ist es, dass Du in dem Schreiben auf Dein Sonderkündigungsrecht verweist und Deine Zählernummer, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse angibst. Für uns von Vegan Strom ist es außerdem hilfreich, wenn Du in Deinem Antrag an uns vermerkst, dass Du den Vertrag mit Deinem alten Energielieferanten bereits gekündigt hast. 

Der Begriff EEG-Umlage steht für die „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Der Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 ist in der Preiskalkulation im Interesse unserer Kund:innen und im Interesse stabiler Preise bereits berücksichtigt worden, sodass eine gesonderte Preisanpassung zum 01.07.2022 nicht erfolgen muss. 

Wenn Dir Deine Abschläge bei VeganStrom zu niedrig erscheinen, kannst du diese jederzeit anpassen. Du kannst uns einfach eine Anfrage per E-Mail an service@veganstrom.com stellen.  

Damit wollen wir vermeiden, dass auf Deinem Konto alles am Monatsanfang abgebucht wird. Viele unserer Kund:innen bekommen ihr Gehalt zur Monatsmitte. 

Weitere Fragen zur Preiserhöhung werden dir im Folgenden beantwortet:  

In Folge der Corona-Krise und vor allem aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Preise an den Großhandelsmärkten wie beispielsweise der Strombörse in Leipzig dramatisch gestiegen. Dieser Preisanstieg betrifft alle Stromverträge, so dass auch wir die Preise anpassen müssen.  

Um der Preiserhöhung zuzustimmen, musst nichts unternehmen.  Deine Zustimmung somit erteilt, wenn Du nichts unternimmst. Du hast bei einer Preiserhöhung die Chance, in einen anderen Tarif zu wechseln. Kontaktiere dazu unter service@veganstrom.com unseren Kundenservice. 

Wenn Du eine Preiserhöhung mitgeteilt bekommen hast, ändert sich nur der Preis und der Abschlag, sonst bleibt alles unverändert.  

Wenn Du ein Wechselangebot angenommen hast, ändert sich der Preis und auch die sonstigen Vertragsteile, weil es ein neuer Vertrag ist. Die AGB findest Du hier.  

Wir rechnen auch weiterhin einmal im Jahr ab. Wenn wir den Verbrauch mitgeteilt haben, verteilen wir den Verbrauch tagesscharf auf den Zeitraum mit dem alten Preis und auf den Zeitraum mit dem neuen Preis.  

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist auch das Preisniveau für Strom aus erneuerbaren Energien ist deutlich gestiegen, da es sich am Strompreis für Kohle- und Gasstrom orientiert.

Deine aktuelle Preisgarantie findet Du auf Deiner Vertragsbestätigung.  

Gemäß Ziffer 6.4 der AGB kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Datum des Wirksamwerdens der Preiserhöhung nutzen.  

Nach Vertragsabschluss senden wir Dir automatisch die Zugangsdaten zum VeganStrom- Kundenportal, also Deinen Anmeldenamen, meist die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse, sowie Dein vorläufiges Passwort, zu. Über www.portal.veganstrom.com kannst du dich anschließend im Kundenportal einloggen.  

Falls Du Deine Zugangsdaten vergessen hast, kannst Du diese wiederherstellen. Wenn die Wiederherstellung nicht funktioniert hat, kannst Du uns eine Mail an service@veganstrom.com senden. Außerdem erreichst Du uns telefonisch von Mo-Fr zwischen 8:00 und 15:00 Uhr unter 030 549073272. 

Öffne zuerst den Link zum Kundenportal (www.portal.veganstrom.com). Anschließend klickst Du auf Zugangsdaten vergessen. Nun gibst Du Deinen Anmeldenamen oder die E-Mail-Adresse an, mit der Du bei VeganStrom registriert bist und klickst auf sende Link. Per E-Mail bekommst Du nun einen Link zugesendet, über den Du ein neues Passwort festlegen kannst. Jetzt kannst Du Dich mit Deinem neuen Passwort im Kundenportal anmelden.  

Logge Dich zuerst im Kundenportal (www.portal.veganstrom.com) ein. Dann klickst Du oben rechts auf Einstellungen. Nun kannst Du ein neues Passwort festlegen und dieses speichern. 

Unsere Mitarbeiter:innen bearbeiten Dein Anliegen schnellstmöglich. 

Logge Dich zuerst im Kundenportal ein. Anschließend klickst Du in der linken Menüleiste auf Übersicht und dann unter Hilfe und Kontakt auf Kontaktformular ausfüllen. Nun musst Du nur noch unser Kontaktformular ausfüllen und absenden. 

Logge Dich zuerst im Kundenportal ein. Anschließend klickst Du in der linken Menüleiste auf Übersicht und dann unten links auf Umzug geplant. Nun musst Du nur noch das Formular ausfüllen und absenden. 

Logge Dich zuerst im Kundenportal ein. Anschließend klickst Du in der linken Menüleiste auf Dokumente. Nun siehst Du die Übersicht all Deiner Rechnungen.  

Zuerst loggst Du dich im Kundenportal ein. Dann klickst Du in der linken Menüleiste auf Vertragsübersicht. Nun siehst Du eine Übersicht, in der Dir alle Vertragsdetails angezeigt werden. 

Selbstverständlich. Zuerst loggst Du Dich im Kundenportal ein. Anschließend klickst Du in der linken Menüleiste auf Zählerstände. Nun siehst Du eine Auflistung Deiner Zählerstände seit Du bei VeganStrom Kund: in bist. 

Die „Freunde-werben-Freunde-Aktion“ ist ein exklusives Empfehlungsprogram von Vegan Strom. Hier können unsere Kunden mit wenigen Klicks Freunde einladen auch Kunde von Vegan Strom zu werden. Für jeden erfolgreich geworbenen Kunden wird eine Prämie in Höhe von 25,00 € auf die Jahresabrechnung gutgeschrieben. Die Aktion gilt nur für den Vertragsabschluss des Stromtarifs „clever”. 

Die Prämienhöhe beträgt insgesamt 50,00 €. Dabei erhalten der Bestandskunde sowie der Neukunde eine Gutschrift in Höhe von 25,00 €. Diese Gutschrift wird mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. 

Die Freunde-werben-Freunde Aktion bezieht sich nur auf den Stromtarif „clever“. 

Der Stromtarif „clever“ beinhaltet folgendes:  

  • Tarif unterstützt die Tierschutzorganisation PETA 
  • 24 Monate Mindestvertragslaufzeit 
  • 24 Monate Preisgarantie 

Deinen Empfehlungen sind keine Grenzen gesetzt. Du kannst so viele Freunde werben, wie Du möchtest. Jede erfolgreiche Empfehlung wird belohnt. 

Zuerst meldest Du Dich im VeganStrom Kundenportal an. Dort kannst Du an der Freunde-werben-Freunde Aktion teilnehmen. Das geht ganz einfach mit einem Klick auf „Freunde werben“. Auf dieser Seite trägst Du einfach den Namen und E-Mail-Adresse deines Freundes ein. Wenn Du möchtest, kannst Du die Einladung noch mit einer persönlichen Nachricht versehen. Mit einem Klick auf „absenden“ hast Du die Einladung erfolgreich versendet. 

Die einzige Voraussetzung ist, dass Du uneingeschränkt geschäftsfähig bist – sprich 18 Jahre. Bitte stelle bei einer Einladung sicher, dass dein/e Freund/in mit dem Erhalt der Einladung unter Verwendung der Daten (E-Mail-Adresse und Name) einverstanden ist. 

In diesem Fall können wir die Prämie leider nicht auszahlen. Es ist wichtig, dass dein/e Freund/in den Rabattcode verwendet. 

Der Empfehlungscode hat eine Gültigkeit von drei Monaten. 

Vegan Strom verrechnet deine Gutschrift mit der nächsten Jahresrechnung. Voraussetzung hierfür ist, dass dein Freund den Stromtarif „clever“ unter Verwendung des zugesendeten Codes abgeschlossen hat und den Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hat. 

Die Gutschrift erfolgt nach Lieferungsbeginn in der Empfehlungsübersicht. Verrechnet wird die Gutschrift mit der Jahresrechnung. 

Nach erfolgreicher Werbung ändert sich der Status der Empfehlung in der Empfehlungsübersicht auf „erfolgreich“. Außerdem wirst Du per Mail von uns informiert. 

Ja, die gibt es. In der Rubrik „Freunde werben“ findest Du eine Registerkarte „Empfehlungsübersicht“. In dieser Empfehlungsübersicht siehst Du all deine Empfehlungen inkl. Name des Freundes, Datum und Status der Empfehlung aufgelistet. 

Einfach erklärt: Du erhältst 80% Deines bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro kWh. zzgl. Grundpreis. 

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Strompreisbremse beschlossen, welche Privathaushalte und kleinere Unternehmen entlasten soll, indem ein Teil der Energiekosten auf einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten, rückwirkend aber auch für die Monate Januar und Februar. Abhängig von der Entwicklung der Energiemärkte könnte die Strompreisbremse noch bis April 2024 verlängert werden.   

Privathaushalte und kleinere Unternehmen erhalten 80% ihres Strombedarfs gemessen am Verbrauchsjahr 2021 zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Der restliche tatsächliche Verbrauch wird zum Vertragspreis abgerechnet. Hinzu kommt die Grundgebühr. Bei Industrieunternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch werden die Strompreise bei 13 Cent für 70 % des bisherigen Verbrauchs gedeckelt. Als Berechnungsgrundlage dient in beiden Fällen der Vorjahresverbrauch. Das genaue Entlastungskontigent wird den Energieversorgern von den Netzbetreibern mitgeteilt.

Sofern Du ein Sepa-Mandat eingerichtet hast, musst Du nichts tun, um von der Preisbremsen zu profitieren. Wir kümmern uns um alles. Wir werden Deine persönliche Entlastung in den monatlichen Abschlägen berücksichtigen und diese entsprechend reduzieren. Solltest Du die Zahlart Überweisung gewählt haben, kannst Du Deinen Zahlbetrag nach Zugang der entsprechenden Abschlagsanpassung von uns reduzieren.

Du wirst spätestens zum 1. März 2023 von uns per Mail über Deinen Entlastungsbetrag informiert. Dein Entlastungsbetrag wird automatisch mit Deinem monatlichen Abschlag verrechnet.  

Selbstverständlich werden Dir die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar gutgeschrieben. Soweit noch Forderungen offen sind, werden diese zunächst verrechnet.  

Dein Verbrauchswert wird uns vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt. Solltest Du der Auffassung sein, dass dieser nicht korrekt ist, wende Dich bitte direkt an Deinen Netzbetreiber. Denn für Dich zuständigen Netzbetreiber entnimmst Du Deinen Vertragsunterlagen. Wir können hieran keine Änderungen vornehmen. 

Als Berechnungsgrundlage der Strompreisbremse dient Dein Verbrauch des Jahres 2021. Dieser wird durch den Netzbetreiber festgesetzt. 

Für jede kWh, die über das Entlastungskontigent von 80% gemessen am Vorjahresverbrauch hinausgeht, gilt Dein Vertragspreis.  

Wenn Du weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchst, erhältst Du die Entlastung trotzdem in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten und Du bezahlst nur 40 Cent/kWh. 

Falls Du im Laufe des Jahres 2023 Deinen Stromversorger wechseln möchtest oder gewechselt hast, darf der Versorger erst dann die Strompreisentlastung weitergeben, wenn dem Unternehmen eine Kopie der Rechnung des ursprünglichen Lieferanten vorliegt. Das ist wichtig, damit der Versorger sicherstellen kann, dass das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt wird. 

Ja definitiv. Strom sparen lohnt sich, da nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs (80%) subventioniert wird. Wenn Du weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchst, erhältst Du die Entlastung trotzdem in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten und Du bezahlst für jede kWh nur 40 Cent. 

In diesem Fall fällt das Entlastungskontigent für Dich besonders wohlwollend aus, da immer der Verbrauch von 2021 für die Berechnung herangezogen wird. Egal wie hoch dieser war, die Deckelung von 40Cent/kWh steht Dir für 80% des Vorjahresverbrauchs zu.  

Nein, eine Übertragung von anderen oder auf andere kann leider nicht erfolgen. 

Der Bonus wird voraussichtlich auf den Arbeitspreis angerechnet, sodass hierdurch ggf. der Preis je kWh unter 40 ct fallen kann und es keine Entlastung gibt. 

Ja, wenn Du mehrere Zähler hast, bekommst Du für jede Verbrauchsstelle eine eigene Entlastung. 

 

Mit gutem Gewissen

  • Ein gutes Gewissen: 100 % veganer Ökostrom – Umwelt schützen und Tierleid vermeiden
  • Einfacher Wechsel und faire Vertragsbedingungen
  • Zertifiziert und sicher
  • Übersichtliche Abrechnung
  • Guter Service: Kundenportal an 365 Tagen im Jahr erreichbar
100% Öko
In Kooperation
Tierwohl