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Tierrechte

  • T - wie Tierethik

    • Die Tierethik beschäftigt sich mit dem Umgang des Menschen mit Tieren. Die daraus resultierende Etablierung von allgemein gültigen Tierrechten ist ein wichtiger Schritt, um das unnötige Leid von Tieren durch den Menschen zu beenden.
    • Laut der EU-Zoorichtlinie ist das Wort „Zoo“ ein Sammelbegriff für alle Einrichtungen, die für mindestens sieben Tage im Jahr lebende Wildtiere für die Öffentlichkeit präsentieren. Hierunter fallen auch Tierparks. Während man in Zoos jedoch auch exotische Tiere aus fernen Ländern besichtigen kann, finden sich in Tierparks vermehrt Tiere, die auch in unseren Breiten heimisch sind bzw. heimisch waren oder in ähnlichen Klimazonen in anderen Teilen der Welt leben.
    • Tierrechtler argumentieren vor allem aus moralphilosophischer Sicht – betonen etwa die Leidensfähigkeit und das Bewusstsein der Tiere –, um ähnlich wie beim Menschenrecht universelle Grundrechte anzustreben, die die Selbstbestimmung des Lebens und das Recht auf körperliche Unversehrtheit in den Mittelpunkt stellen.
    • Unter dem Begriff Tierschutz sind alle Handlungen des Menschen zu verstehen, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Tierrecht gehört zu den Interessen des Tierschutzes jedoch nicht der Verzicht auf die kommerzielle Nutzung von Tieren.
    • Um dem Verlangen der Menschen nach tierischen Produkten gerecht zu werden, finden weltweit jeden Tag zahlreiche Tiertransporte statt. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben zur Verminderung des Tierleids jedoch nicht immer eingehalten.
    • Generell sind drei Punkte entscheidend, die das Tierwohl beeinflussen: die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Möglichkeit, natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen – also die artgerechte Haltung der Tiere. Eine Messlatte bildet dabei das Konzept der „fünf Freiheiten“. Ein glückliches Tier soll frei sein von Hunger, Durst, Schmerz, Krankheiten/Verletzungen und Stress/Angst.

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