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Stromverbrauch

  • A - wie Ablesung

    • Damit Dein Stromanbieter weiß, wie viel Energie Du innerhalb einer Abrechnungsperiode verbraucht hast, benötigt er Deinen aktuellen Zählerstand. Wie die Ablesung konkret erfolgt, ist abhängig davon, welche Art von Stromzähler in Deinem Haushalt installiert ist.
    • Damit Du die Stromkosten für das ganze Jahr nicht auf einmal leisten musst, ist es üblich, dass Du stattdessen einen regelmäßigen Abschlag zahlst, der Deinem Verbrauch angepasst ist.
  • B - wie Blindenergie

    • Blindenergie ist Energie, die im Stromnetz ständig zwischen Erzeuger und Verbraucher pendelt. Sie kommt also nicht zur Erbringung einer Arbeit zum Einsatz, etwa um eine Lampe zum Leuchten zu bringen, sondern belastet vielmehr ungenutzt das Stromnetz.
  • D - wie Doppeltarifzähler

    • Sind im Vertrag mit Deinem Stromanbieter unterschiedliche Preise für Tag und Nacht festgelegt, wird der Stromverbrauch mithilfe eines Doppeltarifzählers erfasst. Dieser erkennt automatisch die Uhrzeiten, an denen Du elektrische Geräte in Deinem Haushalt nutzt.
  • E - wie Eigenverbrauch

    • Der Begriff Eigenverbrauch im Zusammenhang mit Energieversorgung kann sich auf zwei Bereiche beziehen: Zum einen die Eigennutzung eines Teils der erzeugten Energie in Kraftwerken, zum anderen die private, dezentrale Stromerzerzeugung und -nutzung.
    • Eintarifzähler sind Stromzähler, die den Energieverbrauch von Haushalten analog über ein Rollzählwerk erfassen. Da sie nicht zurückgesetzt werden können, geben sie stets den Gesamtverbrauch des Haushalts seit der Installation des Zählers an.
  • G - wie Gänsebratenspitze

    • Wenn am ersten Weihnachtsfeiertag in etwa der Hälfte aller deutschen Privathaushalte der Festtagsbraten zubereitet wird, spricht man landläufig von der Gänsebratenspitze. Denn zu diesem Zeitpunkt nimmt der Stromverbrauch stark zu.
    • Unter dem Begriff Grundlast wird die übliche Mindestbelastung des Stromnetzes und die hierfür produzierte Strommenge verstanden. Daher muss sie rund um die Uhr gedeckt sein, um Netzeinbrüche zu verhindern.
  • I - wie Industriestrom

    • Als Industriestrom wird jener Strom bezeichnet, den Stromanbieter an große Gewerbekunden liefern, etwa an Papierfabriken, Glashütten, Zementwerke oder Automobilhersteller. Die meisten Anbieter haben hierfür gesonderte Tarife.
  • M - wie Mittellast

    • Oftmals wird mehr Strom benötigt, als für die Grundlast produziert wird, besonders am Morgen, Mittag und Abend. Dieses erwartbare und eingeplante sowie nicht übermäßige Übersteigen der Grundlast bezeichnen Energieexperten als Mittellast.
  • R - wie Regelenergie

    • Stromproduktion und -verbrauch müssen sich jederzeit im Gleichgewicht befinden. Bei einer drohenden Über- oder Unterversorgung kommt deshalb Regelenergie zum Einsatz, um das Stromnetz zu stabilisieren.
    • In Deutschland hat die Einspeisung Erneuerbarer Energien in das Stromnetz Vorrang, der Rest des Strombedarfs muss jedoch durch andere Energiequellen gedeckt werden. Diese Differenz wird als Residuallast bezeichnet und stellt Netzbetreiber vor einige Herausforderungen.
  • S - wie Smart Grid

    • Regenerative Energien stellen aufgrund einer Vierzahl von Gründen besondere Herausforderung an das Stromnetz. Ein sogenanntes Smart Grid, in dem Energieerzeuger, -verbraucher und -speicher intelligent vernetzt sind, könnte diese Probleme jedoch lösen.
    • Smart Meter sind die Stromzähler der neuen Generation. Dank Internetverbindung sind die Geräte in der Lage, den Zählerstand selbstständig an den Energieanbieter zu übermitteln. Darüber hinaus profitieren auch die Nutzer selbst auf vielfältige Weise.
    • Unter Spitzenlast werden in der Energietechnik Leistungsspitzen verstanden, die weit über Grund- und Mittellast hinausgehen. Dieser hohe Energiebedarf kommt in der Regel zu bestimmten Zeiten oder aber durch unverhoffte Ereignisse vor.
    • Mithilfe von Stromzählern wird ermittelt, wie viel Energie ein Haushalt in einem bestimmten Zeitraum verbraucht. Neben analogen Stromzählern stehen mittlerweile auch digitale Geräte zur Verfügung.

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