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Immission

  • I - wie Immission

    • Das Umweltrecht versteht unter Immission das Einwirken der Emissionen, die von einer Schadstoffquelle ausgestoßen werden. Zu diesen Störfaktoren zählen zum Beispiel Luftverschmutzungen, Wärme und Strahlung, jedoch auch Geräusche, Licht und Erschütterungen. Immission beziehen sich entweder auf Orte oder auf Lebewesen beziehen, Emissionen hingegen werden direkt mit dem Emittenten, also den Verursacher, in Verbindung gebracht.

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