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Grundversorgung

  • A - wie Aushilfsenergie

  • G - wie Grundversorgung

    • Unter Grundversorgung wird die Lieferung von Energie durch den sogenannten Grundversorger an private Haushalte verstanden. Darunter fallen Strom und Gas. Auf diese Grundversorgung hat jeder Haushaltskunde Anspruch. Der Grundversorger ist verpflichtet, entsprechend der allgemeinen Bedingungen und Preise zu liefern.
  • H - wie Hausstrom

    • Strom, den Energieversorger an private Haushalte liefern, wird Hausstrom oder Privatstrom genannt. Die meisten Energieversorger haben für Hausstrom eine Jahreshöchstmenge an Kilowattstunden, die bei durchschnittlich 10.000 kWh liegt.
  • N - wie Netzbetreiber

    • Häufig wird der Ausdruck Netzbetreiber als gleichbedeutend mit Stromlieferant verwendet. Die beiden Begriffe bezeichnen jedoch unterschiedliche Akteure auf dem Energiemarkt. Der Netzbetreiber und der Lieferant decken verschiedene Aufgabenbereiche ab: Der eine stellt das Leitungsnetz zur Verfügung (Netzbetreiber), der andere liefert Energie (Energielieferant).
  • S - wie Stadtwerke

    • Egal, ob Wasser, Energie oder öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Stadtwerke leisten einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Bürger. Die kommunalen Unternehmen erfüllen im öffentlichen Auftrag technische Tätigkeiten, halten die örtliche Infrastruktur instand und stellen alle für die Einwohner nötigen Güter und Dienstleistungen bereit.

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