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Gasversorgung

  • G - wie Grundversorgung

    • Unter Grundversorgung wird die Lieferung von Energie durch den sogenannten Grundversorger an private Haushalte verstanden. Darunter fallen Strom und Gas. Auf diese Grundversorgung hat jeder Haushaltskunde Anspruch. Der Grundversorger ist verpflichtet, entsprechend der allgemeinen Bedingungen und Preise zu liefern.

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