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EEG-Umlage

  • E - wie Einspeisevergütung

    • Wer privat überschüssigen Strom produziert, kann diesen in das allgemeine Stromnetz einspeisen und erhält dafür eine festgelegte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde, welche über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert ist.
    • Für die Belieferung mit elektrischer Energie müssen Stromkunden einen Energiepreis zahlen. Die Festlegung des Energiepreises kommt durch einen wechselseitigen Vertragsabschluss zwischen Energieanbieter und Endkunde (Privatkunden oder Gewerbekunden) zustande.
  • N - wie Netzparität

    • Netzparität, auf Englisch „grid parity“, bezeichnet die Kostengleichheit für die eigene Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz.

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