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Bundesnetzagentur

  • B - wie Bundesnetzagentur

    • Bei der Bundesnetzagentur handelt es sich um eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie dient der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten.
  • N - wie Netzentgelte

    • Netzentgelte oder Netznutzungsentgelte fallen für Strom-und Gaskunden an. Es handelt sich dabei um Gebühren, welche vom Netzbetreiber erhoben werden und die Nutzer für die Durchleitung von Strom bzw. Gas durch das Versorgungsnetz bezahlen müssen.

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